Am 20.06.2019 ist die 44. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) in Kraft getreten. Mittelgroße Feuerungs- und Verbrennungsmotoranlagen (BHKW) mit einer Gesamt-Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW und 50 MW sind jetzt verpflichtet die dauerhafte Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxide (NOx) nachzuweisen.
Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich und bieten eine kontinuierliche NOx-Messung an.